Ein Beitrag von Rechtsanwalt Holger Thieß
Wechselt ein Beschäftigter von einem unbefristeten in ein besser dotiertes, aber befristetes Arbeitsverhältnis, so kann am Ende der Befristung eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld drohen. Eine Sperrzeit kann nur dann abgewendet werden, wenn der Beschäftigte konkret darauf hoffen durfte, dass das befristete Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes umgewandelt werden wird.
Ganz allgemein ist der Arbeitnehmer vor dem Wechsel in eine befristete Beschäftigung zu warnen.
Im Falle der Befristung endet das Arbeitsverhältnis, ohne dass der Arbeitgeber weitere Erklärungen oder Begründungen abgeben muss.
Ein bereits erworbener Kündigungsschutz geht verloren. Zusätzlich drohen Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld.
Über den Autor:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Holger Thieß ist Sozius der Templin & Thieß Rechtsanwälte mit Sitz in Hamburg. Er ist Mitglied im 20-20-11 Anwaltbund und seinem Kooperationsprojekt "Anwälte empfehlen Anwälte".
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