Autorenbild Rechtsanwalt Holger ThießArbeitsrecht

Arbeitsvertrag, AGB, Vertragsstrafe
BAG - Az.: 8 AzR 65/05 - Urteil vom 18.08.2005

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Holger Thieß

Eine Vertragsstrafe in einem formularmäßigen Arbeitsvertrag ist unwirksam, wenn der Arbeitnehmer entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligt wird. Eine unangemessene Benachteiligung liegt dann vor, wenn eine Vertragsstrafe im Falle eines gravierenden Vertragsverstoßes in jedem Einzelfalle in Höhe des 1 - 3-fachen Monatsgehaltes anfallen soll. Der Arbeitnehmer muss in diesem Falle keine Strafe zahlen.

Das Bundesarbeitsgericht bestätigt, dass die Klauseln eine formularmäßigen Arbeitsvertrages wie sonstige Allgemeine Geschäftsbedingungen auch auf ihre Angemessenheit überprüft werden können. Das sogenannte. „Kleingedruckte“ ist zu Gunsten der Arbeitnehmer auf seine Wirksamkeit zu überprüfen. Dem Arbeitnehmer sei dringend empfohlen, Vertragsstrafeklauseln gerichtlich überprüfen zu lassen, wenn der Arbeitgeber erhebliche Zahlungen verlangt.



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Über den Autor:


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Holger Thieß ist Sozius der Templin & Thieß Rechtsanwälte mit Sitz in Hamburg. Er ist Mitglied im 20-20-11 Anwaltbund und seinem Kooperationsprojekt "Anwälte empfehlen Anwälte".

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