Ein Beitrag von der Redaktion
Was tun Altenpfleger/innen?
Wenn alte Menschen krank werden oder den Alltag nicht mehr alleine bewältigen können, benötigen sie qualifiziertes Pflegepersonal. Es leistet Betreuung, Beratung sowie Unterstützung im Alltag. Besonders dann, wenn die eigene Familie nicht die Kapazitäten besitzt, um sich richtig um die Angehörigen zu kümmern.
Der Beruf des/der Altenpflegers/Altenpflegerin ist mit sehr viel Verantwortung verbunden, schließlich gilt es, den gesundheitlichen Zustand der Patienten einzuschätzen sowie potenzielle Krankheitssymptome zu erkennen. Sofern man die notwendige Ausbildung hat, müssen auch Medikamente verabreicht werden.
In diesem Berufsfeld geht es nicht nur darum, den Alltag der Schutzbefohlenen so angenehm wie möglich zu gestalten. Medizinisch-pflegerische Aufgaben gehören ebenfalls zum Tätigkeitsbereich eines/r Altenpflegers/in. Dazu zählen unter anderem:
Das Pflegepersonal übernimmt außerdem therapeutische Aufgaben wie das Planen und Durchführen von Freizeitaktivitäten für die Senioren. Sie gehen mit ihnen spazieren, führen Gespräche und sorgen für ausreichend Abwechslung im Alltag. Zusätzlich gehört es zu den Pflichten eines/einer Altenpflegers/Altenpflegerin, regelmäßig Berichte zu schreiben und die Patientenakten zu verwalten.
Zukunftschancen
Seit Jahren herrscht in Deutschland großer Fachkräftemangel in diesem Berufsfeld. Da die deutsche Bevölkerung immer älter wird, während es immer weniger junge Menschen gibt, die sich für diesen Beruf entscheiden, wird der Zustand auch weiterhin anhalten. Der Bedarf an ausgebildeten Kräften in der stationären sowie ambulanten Altenpflege ist groß und wird in den kommenden Jahren weiterhin steigen – besonders in folgenden Bereichen:
Der Vorteil von Seniorenheimen oder ähnlich aufgebauten Einrichtungen ist, dass es feste Arbeitszeiten sowie Schichtpläne gibt. Bei der ambulanten Pflege macht das Personal hingegen Hausbesuche und versorgt die Patienten in gewohnter Umgebung.
Voraussetzungen für die Ausbildung als Altenpfleger/in
Eigenschaften wie Einfühlungsvermögen sowie Kontaktfreudigkeit müssen bei den Auszubildenden vorhanden sein. Schließlich kümmern sie sich den ganzen Tag um pflegebedürftige Menschen. Zwingend notwendig sind außerdem Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein, besonders wenn es Tätigkeiten wie das Verabreichen von Medikamenten oder das Einhalten der Hygienevorschriften betrifft. In der Altenpflege kommt es außerdem oft zu Situationen, in denen das Pflegepersonal Patienten anheben müssen – körperliche Kraft wäre demnach vorteilhaft. Da die Begleitung von Sterbenden ebenfalls zu den Aufgaben des Berufsbildes zählt, muss man sich sicher sein, dass man dieser Tätigkeit psychisch gewachsen ist. Daher verlangen viele Arbeitgeber im Vorfeld ein ärztliches Attest, welches die gesundheitliche Eignung der Bewerber/innen bestätigt.
Aus- und Weiterbildung
Voraussetzung für die Ausbildung ist in der Regel die mittlere Reife. Sofern man bereits eine abgeschlossene Ausbildung vorweisen kann, reicht ein Hauptschulabschluss vollkommen aus. Ohne berufliche Vorerfahrung steht den Bewerbern mit einem Hauptschulabschluss noch immer der Beruf des Altenpflegehelfers offen.
Die bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung des/der Altenpflegers/Altenpflegerin dauert drei Jahre. Sie besteht aus dem theoretischen und praktischen Unterricht in einer Berufsschule, der folgende Lehrinhalte vermittelt:
Außerdem umfasst die Ausbildung einen praktischen Teil, der in einer Pflegeeinrichtung absolviert wird. Währenddessen werden die Auszubildenden im praktischen Umgang mit Senioren geschult.
Selbstverständlich gibt es außerdem eine Vielzahl an Weiterbildungen, die man absolvieren kann, um beispielsweise beruflich aufzusteigen. Weiterbildungsangebote sind unter anderem:
Diese dauern meist zwischen einigen Monaten und bis zu drei Jahren. Sie sind kostenpflichtig, werden aber meist vom Arbeitgeber übernommen, sofern die Weiterbildung relevant für die weitere berufliche Ausübung ist. Handelt es sich lediglich um persönliche Gründe, muss man die Kosten selbst tragen.
Weiterhin besteht die Möglichkeit mit einem Fachabitur oder ausreichend Berufserfahrung eine Fachhochschule zu besuchen und einen angebotenen Pflegestudiengang zu besuchen. Das Bachelorstudium dauert sechs Semester, also drei Jahre und kann entweder in Vollzeit oder berufsbegleitend absolviert werden.
Weitere Informationen
Infos zu Thema Pflegegrade: https://www.deutsche-seniorenbetreuung.de/pflegegrade/
Ein Überblick über Ausbildung und Gehalt: https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index;BERUFENETJSESSIONID=4Yr3ri0vr42bOD5bC_mmZIzYivM91xdkrghIpflZtkEZxWZLCkYe!-1756365535?path=null/kurzbeschreibung&dkz=9065
Weitere Hinweise zum Pflegestudium: https://www.pflegestudium.de/
Informationen zur Ausbildung, Gesetzgebung und Hinweise zum Berufsfeld Altenpflegehelfer:
http://www.pflegeberufe-gesetz.de/altenpfleger/ausbildung.html