Autorenbild Rechtsanwalt Holger ThießArbeitsrecht

Die lieben Kollegen...
Eigenkündigung, Verdienstausfall, Schadensersatz
BAG, Urteil vom 18.01.2007 - Az.: 8 AzR 234/06

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Holger Thieß

Kündigt ein Arbeitnehmer wegen Beleidigungen und Nötigungen durch einen Kollegen das Arbeitsverhältnis selbst, so hat er keinen Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls. Das Recht an seinem Arbeitsplatz werde durch derartige Beleidigungen nicht verletzt. Wenn der Arbeitnehmer selbst kündige, müsse er den Verlust des Einkommens selbst tragen.

Im beschriebenen Fall war der Arbeitnehmer durch einen Kollegen übel beleidigt und bedroht worden. Dies geschah, nachdem der Arbeitnehmer von einem anderen Kollegen tätlich angegriffen und verletzt worden war. Er hatte diesen strafrechtliche belangt und Schmerzensgeld erhalten. Nachdem er im Anschluss arbeitsunfähig geworden war, rief der beklagte Arbeitnehmer des öfteren an und beleidigte und nötigte den Arbeitnehmer. Dieser kündigte schließlich entnervt.

Das Landesarbeitgericht hatte der Klage auf Verdienstausfall noch stattgegeben. Das Bundesarbeitsgericht dagegen grenzt den Schutz vor Beleidigungen und Nötigungen im Arbeitsverhältnis ein. Der Arbeitnehmer habe den Verlust des Arbeitsplatzes selbst zu verantworten. Er hätte hier die Möglichkeit gehabt, strafrechtliche Schritte einzuleiten und Unterlassungs- und Widerrufsansprüche geltend zu machen. Einen weitergehenden Schutz hat das BAG in dieser Konstellation abgelehnt.

Unte demr Strich ein - wie ich finde - unbefriedigendes Ergebnis.



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Über den Autor:


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Holger Thieß ist Sozius der Templin & Thieß Rechtsanwälte mit Sitz in Hamburg. Er ist Mitglied im 20-20-11 Anwaltbund und seinem Kooperationsprojekt "Anwälte empfehlen Anwälte".

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