Ein Beitrag von Rechtsanwalt Holger Thieß
Ein Arbeitgeber ist nur dann berechtigt, eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzuzweifeln, wenn er ernsthafte und begründete Zweifel hat. Andernfalls bleibt es bei der Vermutung, dass die ärztliche Bescheinigung richtig ist. Nicht ausreichend ist nach Auffassung des Gerichts, dass der Arbeitnehmer in einer Gaststätte in eine Schlägerei verwickelt worden ist; er kann gleichwohl arbeitsunfähig sein.
Liegt eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, so ist diese nur schwer zu widerlegen. Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht, dass der Arbeitnehmer nicht Dinge des täglichen Lebens verrichten kann und ausnahmsweise auch eine Gaststätte besuchen kann. Hat der Arbeitgeber ernsthafte Zweifel, so kann der medizinischen Dienst der Krankenkassen einschalten und dort um eine unabhängig Begutachtung bitten.
Über den Autor:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Holger Thieß ist Sozius der Templin & Thieß Rechtsanwälte mit Sitz in Hamburg. Er ist Mitglied im 20-20-11 Anwaltbund und seinem Kooperationsprojekt "Anwälte empfehlen Anwälte".
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