Ein Beitrag von Rechtsanwalt Holger Thieß
Der EuGH hat eine auch für das deutsche Arbeitsrecht bedeutsame Entscheidung getroffen:. Die Kündigung während einer längerandauernden Krankheit ist auch nach Europäischem Recht möglich. Sie verstößt nicht gegen die Europäische Antidiskriminierungsrichtlinie, nach der Arbeitnehmer im Falle der Behinderung nicht schlechter behandelt werden dürfen.
Nach deutschem Arbeitsrecht ist eine Kündigung während der Krankheit möglich. Entgegen weit verbreiteter Auffassung ist eine solche Kündigung nicht von vornherein unwirksam.. Entscheidend ist im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung, ob dem Arbeitgeber angesichts der Ausfallzeiten eine Weiterbeschäftigung zumutbar ist
Die Entscheidung des EuGH ändert insofern nichts an der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Auf den Zustand zum Zeitpunkt der Kündigung kommt es nicht an, auch ist eine länger andauernde Erkrankung nicht als Behinderung zu werten. Entscheidend ist immer, ob aus den Ausfallzeiten eine „negative Prognose“ hinsichtlich der künftigen Erbringung der Arbeitsleistung abgeleitet werden kann.
Über den Autor:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Holger Thieß ist Sozius der Templin & Thieß Rechtsanwälte mit Sitz in Hamburg. Er ist Mitglied im 20-20-11 Anwaltbund und seinem Kooperationsprojekt "Anwälte empfehlen Anwälte".
Suchen Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, wählen Sie
0 18 05 / 20 20 11 (0,14 Ct/Min aus dem deutschen Festnetz)