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Musterprozess im Massenverfahren: Verdeckte / illegale Leiharbeit am Flughafen Hamburg?

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Holger Thieß

Heute am 11. Februar, 09:00 Uhr, findet im Saal 315 des Arbeitsgerichts Hamburg der mit Spannung erwartete erste Entscheidungstermin zur verdeckten / illegalen Leiharbeit am Flughafen Hamburg
statt:

Der Musterkläger Herr Bernhard Sommerer - vertreten durch den Hamburger Fachanwalt für Arbeitsrecht Holger Thieß - wirft der Bundespolizei vor, die Kontrolleure als Leiharbeiter zu beschäftigen, und beansprucht zweierlei:
Erstens den gleichen Lohn wie die fest angestellten Mitarbeiter der Bundespolizei und zweitend die direkte Beschäftigung bei der Bundespolizei.

Am Flughafen Hamburg sind ca. 600 Fluggastkontrolleure unmittelbar von dem Musterprozess betroffen.
Sie sind allesamt bei einem privaten Sicherheitsunternehmen eingestellt worden.
Ca. 200 von Ihnen haben mit Unterstützung von ver.di Klage eingereicht.

Die Bundespolizei und das private Sicherheitsunternehmen behaupten,

- dass allein das Unternehmen über den Lohn zu bestimmen habe und
- dass im Übrigen nach dem Luftsicherheitsgesetz eine Art „Sonderrecht des Staates“ bestehe.

Der Kläger, sein Anwalt und ver.di sind dagegen der Auffassung,

- dass hier der Grundsatz „Gleiche Arbeit, gleicher Lohn“ gelte und
- dass die Kontrolleure auch im Übrigen den normalen Schutz des Arbeitsrechts genießen.

Dazu sagt Peter Bremme, der zuständige ver.di-Fachbereichsleiter:

"Wir setzen darauf, dass sich die Gerechtigkeit durchsetzt und festgestellt wird, dass die Kolleginnen und Kollegen bei FIS Bundesangestellte und keine Angestellten einer illegalen Leiharbeitsfirma mit viel niedrigeren Löhnen sind. Für die Betroffenen wird dann endlich das Prinzip ‚Gleicher Lohn für gleiche Arbeit‘ bei der Hamburger Fluggastkontrolle Einzug halten."

Wir hoffen auf Ihr Interesse und stehen vor und nach der Verhandlung gern für Fragen zur Verfügung: Rechtsanwalt Holger Thieß, Tel. 040 280 54 970 und ver.di-Fachbereichsleiter Peter Bremme, ver.di mobil 0170 5505911.



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Über den Autor:


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Holger Thieß ist Sozius der Templin & Thieß Rechtsanwälte mit Sitz in Hamburg. Er ist Mitglied im 20-20-11 Anwaltbund und seinem Kooperationsprojekt "Anwälte empfehlen Anwälte".

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