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Nebenjobs bei Kurzarbeit

10. Jun 2020 | Noch kein Kommentar

Kurzarbeit: Möglichkeiten des Zuverdienstes mit einem Nebenjob - so geht's

Aufgrund der momentanen Situation rund um das Coronavirus haben viele Betriebe für ihre Mitarbeiter Kurzarbeit angemeldet. Arbeitnehmer, die derzeit Kurzarbeitergeld beziehen, haben die Möglichkeit, nebenbei einem Minijob nachzugehen. Dies ist für viele Beschäftigte eine Möglichkeit, den entstehenden Verdienstausfall zu kompensieren, denn vielen Angestellten reicht das durch Kurzarbeit reduzierte Nettoeinkommen nicht aus, um sämtliche laufenden Kosten abzudecken - Miete, Ernährung, Versicherungen, Darlehensrückzahlungen usw. wollen weiterhin bedient werden. Aber lohnt sich während der Kurzarbeit ein Nebenjob? Wir erklären die Regelungen.


Kurzarbeitergeld im Überblick

Am 29. Mai hat die Bundesregierung mit dem Sozialschutz-Paket II das Kurzarbeitergeld und dessen Bezugsdauer erhöht. Die Sozialleistung beläuft sich auf 60 Prozent des Nettoeinkommens, Beschäftigte mit Kindern erhalten 67 Prozent. Ab dem vierten Monat des Bezuges erhöht sich das Kurzarbeitergeld auf 70 bzw. 77 Prozent. Als weitere Neuerung gilt, dass während der Kurzarbeit mit einem Nebenjob Einkünfte bis zur Höhe des bisherigen Monatseinkommens hinzuverdient werden können. Dies galt bislang nur für systemrelevante Berufe, z. B. in der Altenpflege oder in der Landwirtschaft. Diese Beschränkung wurde am 29. Mai aufgehoben. Anders ausgedrückt: Die Aufnahme eines Nebenjobs bedeutet in der Regel keine Kürzung des Kurzarbeitergeldes. Diese Regelungen gelten bis zum 31.12. 2020.

Als Berechnungsgrundlage gilt, dass die Summe der folgenden drei Einkommensquellen das bisher erzielte Monats-Nettoeinkommen nicht überschreiten darf:


Durch Kurzarbeit reduziertes Nettoeinkommen des Hauptarbeitgebers

+ Kurzarbeitergeld

+ Zuverdienst des Nebenjobs


Sollte insgesamt ein höheres Einkommen erzielt werden, so geht dies natürlich zu Lasten des Kurzarbeitergeldes. Schließlich möchte der Gesetzgeber erreichen, dass bisherige Nettoeinkommen zu sichern.


Nebenjob annehmen - was muss ich beachten?

Während der Kurzarbeit einen Nebenjob anzunehmen, ist durchaus zulässig und aufgrund der Kurzarbeitergeld-Regelungen sogar attraktiv. Da man aber weiterhin für den Hauptarbeitgeber tätig ist, muss dieser dem Nebenjob zustimmen, da der Chef u. U. berechtigte Einwände gegen den Zweitjob haben könnte. Es gilt jedoch weiterhin die Verpflichtung, einen von der Arbeitsagentur bzw. Jobcenter angebotenen zumutbaren Nebenjob anzunehmen, um statt des Kurzarbeitergeldes ein zusätzliches Einkommen zu generieren. Wenn der Bezieher von Kurzarbeitergeld den angebotenen Job verweigert, könnte möglicherweise das Kurzarbeitergeld entfallen. Hier gelten dann die Vorschriften über Sperrzeiten, wie sie beim Bezug von Arbeitslosengeld I/II zur Anwendungen kommen. In der Praxis kommt es wegen der derzeitigen Corona-Situation aber eher selten dazu.


Was ist, wenn ich bereits vor Corona einen Nebenjob angetreten hatte?

Ob bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes das Einkommen des Nebenjobs dem durch Kurzarbeit reduziertes Haupteinkommen hinzugerechnet wird, hängt davon ab, wann der Nebenjob aufgenommen wurde. Hier sind folgende zwei Fälle zu unterscheiden:


  • Der Nebenjob wurde schon vor dem Bezug des Kurzarbeitergeldes aufgenommen.
  • Der Nebenjob wurde während des Bezuges des Kurzarbeitergeldes aufgenommen.


Wurde der Nebenjob schon vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld ausgeübt, wird dieses Einkommen nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Dabei ist es auch nicht relevant, wie lange vor dem Erstbezug des Kurzarbeitergeldes der Zweitjob bereits bestand. Es reicht grundsätzlich, wenn der Arbeitsvertrag für den Zweitjob vor Beginn der Kurzarbeit abgeschlossen wurde.


Wie es sich verhält, wenn der Nebenjob erst während des Bezuges von Kurzarbeitergeld angetreten wird, mag folgende Beispielrechnung veranschaulichen: Nehmen wir an, das Entgelt ohne Kurzarbeit betrug 2.500 EUR. Während der Kurzarbeit wird jedoch nur ein Ist-Entgelt von nur 1.250 EUR bezogen. Nun nimmt der Arbeitnehmer einen Minijob auf, in dem er monatlich 450 EUR hinzuverdient. Hier kommt es zu einer Anrechnung auf das Ist-Entgelt - macht in der Summe ein Einkommen von 1.700 EUR. Dies entspricht einer Einkommensdifferenz gegenüber dem bisherigen Einkommen (2.500 EUR) in Höhe von 800 EUR. Hier kommt es zu einer Kürzung des Kurzarbeitergeldes, aber immerhin dennoch zu einem höheren verfügbaren Einkommen als ohne Nebenjob.


Fazit

Sollten Sie derzeit von Kurzarbeit betroffen sein und deshalb mit einem verminderten Monatseinkommen leben müssen, lohnt sich jetzt die Aufnahme eines Nebenjobs aufgrund des aktualisierten Sozialschutz-Paketes ganz besonders. Mit der Jobrobot-Stellensuche werden Sie schnell fündig, denn viele Branchen suchen gerade jetzt verstärkt nach Aushilfs- und Saisonkräften. Die Kurzarbeit mit einem Nebenjob kann in der Summe dafür sorgen, dass Sie keinen Einkommensverlust gegenüber den Zeiten vor Corona hinnehmen müssen.

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