Autorenbild Rechtsanwalt Holger ThießArbeitsrecht

Unchristliche Tarifverträge unwirksam: Nachzahlungen für Tausende Leiharbeiter?
Arbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 01.04.2009 Az.: 35 BV 17008/08

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Holger Thieß

Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist im Sinne des Tarifvertragsgesetztes nicht tariffähig. Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt, es fehle der CGZP an der erforderlichen „Sozialmächtigkeit“ im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Das Bundesarbeitsgericht setze für die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie voraus, dass die jeweiligen sozialen Gegenspieler über eine Durchsetzungskraft gegenüber der tariflichen Gegenseite verfügen. Dies sei hier nicht der Fall, die Tarifverträge lägen vor allem im Interesse der Arbeitgeber.

Erläuterung von RA Holger Thieß (Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg):

Seit Jahren kämpfen Gewerkschaften und seriöse Arbeitgeberverbände gegen den Widerstand der CDU für einen gesetzlichen Mindestlohn in der Zeitarbeit: Vor allem mit dem Ziel, die Dumpingkonkurrenz durch Gefälligkeitstarifverträge auszuschalten. Die Bemühungen erhalten durch diese überfällige Entscheidung Rückenwind:

Bestätigen die höheren Instanzen das Urteil, so sind die alles andere als christlichen Tarifverträge definitiv unwirksam. Tausende von Leiharbeitern werden die Nachzahlung des gesetzlichen Lohns verlangen können. Die Höhe richtet sich nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung (Equal Pay) und erfolgt nach demjenigen Gehalt, das die vergleichbaren Stammarbeitskräfte in dem Ausleihbetrieb bekommen bzw. bekommen haben.

Den betroffenen Arbeitnehmern sei empfohlen, die Differenzansprüche geltend zu machen. Bis zur Grenze der Verjährung können Nachzahlungen verlangt werden. Zugleich sollte von dem gesetzlich verbriefter Anspruch auf Auskunft gegenüber dem Verleihunternehmen Gebrauch gemacht werden. Dieses muss mitteilen, wie viel ein vergleichbarer Arbeitnehmer bei ihm verdient.



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Über den Autor:


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Holger Thieß ist Sozius der Templin & Thieß Rechtsanwälte mit Sitz in Hamburg. Er ist Mitglied im 20-20-11 Anwaltbund und seinem Kooperationsprojekt "Anwälte empfehlen Anwälte".

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