Autorenbild Rechtsanwalt Holger ThießArbeitsrecht

Weihnachtsgeld: Arbeiter ungleich Angestellte?
Weihnachtsgeld, Gleichbehandlung, freiwillige Leistung
BAG Urteil vom 12.10.2005 - Akz.: 10 AzR 640/04

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Holger Thieß

Einem Arbeitgeber ist es an sich verwehrt bezüglich der Höhe des Weihnachtsgeldes zwischen Angestellten und gewerblichen Arbeitnehmern zu unterscheiden. Dies gilt auch dann, wenn er das Weihnachtsgeld als freiwillige Leistung erbringt. Eine unterschiedliche Behandlung ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber sachliche und nachvollziehbare Kriterien für die unterschiedliche Behandlung darlegen und notfalls beweisen kann.

In der zitierten Entscheidung hatte der Arbeitgeber im Laufe des Prozesses versucht, die unterschiedliche Behandlung damit zu rechtfertigen, dass er die Angestellten stärker an sich binden wolle. Diese Gruppe sei auf dem Arbeitsmarkt schwieriger zu finden und müssten eine längere interne Ausbildung durchlaufen.

Diese Erwägungen hat das Bundesarbeitsgericht grundsätzlich akzeptiert, da die Weihnachtsgeldzahlung die Betriebstreue honorieren und fördern soll. Nach dem Motto: Je mehr Geld desto größer die Bindungswirkung. Allerdings hat es dem Arbeitgeber aufgegeben, dass Erfordernis einer stärkeren Bindung im Einzelnen nachvollziehbar darzulegen. Es müsse einem "objektiven wirklichen Bedürfnis" entsprechen.



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Über den Autor:


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Holger Thieß ist Sozius der Templin & Thieß Rechtsanwälte mit Sitz in Hamburg. Er ist Mitglied im 20-20-11 Anwaltbund und seinem Kooperationsprojekt "Anwälte empfehlen Anwälte".

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