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Wie schreibe ich eine Kündigung?

05. Dez 2019 | Noch kein Kommentar

Gründe, als Arbeitnehmer einen Job aufzugeben, gibt es viele: allgemeine Unzufriedenheit mit den Arbeitsbedingungen, zu niedriges Gehalt, ein neues attraktives Jobangebot. Gerade in Zeiten der großen Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften ist ein Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber keine Seltenheit. Da stellt sich natürlich die Frage: Wie teilt man dem derzeitigen Chef die bevorstehende Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit? Wie erstellt man sach- und formgerecht eine Kündigung und was gibt es dabei zu beachten?


Eine Kündigung schreiben - so geht's

Das Wichtigste vorab: Die Kündigung eines Arbeitsvertrages oder das Erstellen eines Aufhebungsvertrages hat gemäß 623 BGB grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und muss handschriftlich unterschrieben sein. In dem genannten Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches heißt es zusätzlich, dass eine elektronische Form ausgeschlossen ist. Damit verbieten sich Kündigungen per E-Mail, SMS, Telefax oder gar Messengerdienst von selbst. Auch mündlich ausgesprochene Kündigungen gelten als unwirksam und können allenfalls als Ankündigung eines bevorstehenden Kündigung Anschreibens dienen.


Bei der schriftlichen Kündigung sind einige Richtlinien zu beachten. So muss eine Kündigung mindestens folgende Bestandteile enthalten, damit sie wirksam wird und Sie Ihren derzeitigen Arbeitgeber zum gewünschten Termin verlassen können:


Aufbau Kündigung: Anschreiben

  • Vollständige Anschrift des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers
  • Ihre Personalnummer, sofern vorhanden
  • Aktuelles Tagesdatum, um die Einhaltung der Kündigungsfrist sicherzustellen
  • Im Betreff des Kündigungs-Anschreibens sollte unbedingt das Wort "Kündigung" enthalten sein.
  • Persönliche Anrede mit Namen des Chefs oder Personalchefs ("Sehr geehrte/r Frau/Herr XYZ,")
  • Kündigungstermin ("Hiermit kündige ich fristgerecht zum 31.01.2020...")
  • Bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung des Arbeitsvertrages sowie Ausstellung eines Arbeitszeugnisses
  • eigenhändige Unterschrift


Fachanwälte des Arbeitsrechtes empfehlen in diesem Zusammenhang, so knapp und präzise wie möglich zu formulieren. Die Angabe von Kündigungsgründen ist bei einem guten Verhältnis zur Unternehmensleitung zwar eine nette Geste, ist aber nicht zwingend notwendig und sollte im Zweifelsfall besser weggelassen werden. Andernfalls könnten sich diese Infos im Fall eines Prozesses vor dem Arbeitsgericht möglicherweise negativ auswirken. Vermeiden Sie auch Konjunktiv-Formulierungen wie etwa "Ich würde gern zum 1. Februar [...] kündigen." Dies drückt nicht genügend Ihren Kündigungswillen aus und kann zur Unwirksamkeit des Kündigungsschreibens führen. Denken Sie immer daran: Die Aussage muss eindeutig sein!


So halten Sie Kündigungsfristen ein

Bei der Kündigung eines Arbeitsvertrages sind wie in jedem Vertragsverhältnis Kündigungsfristen einzuhalten. Diese gehen aus dem Arbeitsvertrag und/oder dem aktuellen Tarifvertrag hervor, sind aber auch im BGB 622 festgelegt und gelten pauschal für alle Arbeitsverhältnisse und Arbeitgeber, unabhängig von Branche oder Gewerbe. Es gilt eine so genannte Grundkündigungsfrist für Arbeitnehmer, diese beträgt für Arbeitnehmer vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende und ist unabhängig von der Betriebszugehörigkeit. Beachten Sie, wenn Sie Ihre Kündigung schreiben, das Datum bzw. zu welchem Zeitpunkt Sie Ihre Kündigung vorlegen oder zustellen lassen.


Um die Kündigungsfrist einzuhalten, ist der Zugang des Kündigungsschreibens beim Arbeitgeber entscheidend, nicht etwa das Datum des Poststempels. Daher ist es sinnvoll, die Kündigung eines Arbeitsvertrages per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Allerdings gilt die Kündigung bereits als empfangen, sobald sie im "Machtbereich" des Arbeitgebers eintrifft. Dazu zählt bereits der Briefkasten oder ein Postfach. Der Zeitpunkt der Zurkenntnisnahme durch den Personalchef ist hier nicht entscheidend, da dies u. U. erst Tage später geschehen könnte (beispielsweise wegen Urlaub oder Krankheit).


Sollten Sie Ihre Kündigung persönlich Ihrem Chef überreichen, so sollte dies am besten vor Zeugen geschehen, die diesen Vorgang später ggf. bestätigen können. Eine Kündigung wird bereits zu dem Zeitpunkt geltend, an dem sie in der Personalabteilung persönlich abgegeben wurde. Dies sollten Sie sich schriftlich quittieren lassen.


Muster: Kündigung Anschreiben

Abschließend bieten wir Ihnen als Vorlage ein rechtsgültiges Kündigungsschreiben an.

Beachten Sie aber bitte, dass wir für dieses Muster keine arbeitsrechtliche Haftung übernehmen können. Im Zweifelsfall konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt des Arbeitsrechts.



Name und Anschrift des Arbeitnehmers

Name und Anschrift des Arbeitgebers

Kündigung meines Arbeitsvertrags

Sehr geehrte/r Frau/Herr ...,

hiermit kündige ich den zwischen uns geschlossenen Arbeitsvertrag vom [Datum des aktuell gültigen Arbeitsvertrages] fristgerecht und ordentlich zum nächstmöglichen Termin. Unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende ist dies der 28.02.2020.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung des Erhalts meiner Kündigung. Darüber hinaus bitte ich Sie, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen.

Für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren bedanke ich mich bereits jetzt sehr herzlich und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift des Arbeitnehmers



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